Mainzer Spitäler und Leprosorien in den religiösen und sozialen Netzwerken der Stadt

Lucy Barnhouse

Das Dissertationsprojekt möchte am Beispiel der Mainzer Spitäler und Leprosorien die Bedeutung des Kirchenrechts für den Alltag von Spitälern in den Blick nehmen. Die Bedeutung der besonderen Rechtsstellung von Spitälern als religiöse Einrichtungen und die Frage der Bedeutung dieser rechtlichen Stellung für die Einbindung von Spitälern und Leprosorien in die religiösen und sozialen Netzwerke einer Stadt wurden bisher kaum gewürdigt.

Spitäler waren weder schlecht ausgestattete Hospize noch Isolationslager sondern Stätten, die sowohl der vita apostolica als auch der Armen- und Krankenpflege gewidmet waren. Dieser besondere Status als zugleich religiöse Institution machte Spitäler nicht nur für Stifter attraktiv, sondern auch für Laien – sowohl Frauen als auch Männer –, die nach einem religiösen Leben trachteten. Das religiöse Leben und das medizinische Aufgabenfeld der Spitäler waren eng miteinander verwoben. Hier möchte ich zum einen untersuchen, wie sich die kirchlichen Regelungen auf das Innenleben des Spitals, auf Pfleger und Patienten der Mainzer Spitäler auswirkten. Waren es religiöse, ökonomische oder physische Bedürfnisse, die das Los der Patienten bestimmten? Die Zugehörigkeit zu einem Spital verlieh dem Einzelnen eine rechtliche Identität, die als soziales oder als spirituelles Privileg wahrgenommen worden sein könnte. Zum Anderen möchte ich in den Blick nehmen, wie städtische und kirchliche Autoritäten mit den Spitälern umgingen, wie sie versuchten, deren Privilegien auszunützen oder zu beschränken.