in Kooperation mit dem Institut für Geschichtliche Landeskunde
Während Ingelheim unter den Rechtshistorikern einen bedeutenden Klang hat dank der vielfältigen Arbeiten zu den Prozessen am Ingelheimer Oberhof, sind die Gerichtsbücher der Ingelheimer Ortsgerichte, die sogenannten Haderbücher, in der Forschung erst vereinzelt zur Kenntnis genommen worden. Erhalten und bisher nicht ediert sind 18 spätmittelalterliche Protokollbücher (von bis zu 300 Blatt) und sechs Fragmente (1387-1534).
Die Ingelheimer Gerichtsbücher sind in ihrer Dichte in Deutschland einzigartig und bieten eine Fülle von Auswertungsmöglichkeiten sowohl für die Sozial- und Rechtsgeschichte als auch für die historische Sprachwissenschaft oder die Kulturanthropologie. Im Rahmen des Projekts, das gemeinsam vom Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz und dem Arbeitsbereich Mittlere und Neuere Geschichte und Vergleichende Landesgeschichte des Historischen Seminars initiiert wurde, soll ein Teil der Gerichtsbücher ediert und kommentiert werden. Hier finden Sie weitere Informationen über das Projekt auf den Seiten des IGL.
Eine erste Tagung zu den Haderbüchern fand im November 2008 statt. Die Beiträge sind 2010 im Druck erschienen. Den Tagungsbericht finden Sie hier auf unseren Seiten.